Die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt grundsätzlich solange wie die vertragliche Geschäftsbeziehung existiert. Nach einer Kündigung werden die Daten noch mindestens solange gespeichert wie es die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erfordern. Sollten die Daten jedoch z.B. als Beweismittel bei Gericht weiterhin benötigt werden, können sie auch länger aufbewahrt werden.